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Corona: Beim Indoor-Sport gilt die 2G-Regel

Aufgrund der angespannten Corona-Lage hat der Bremer Senat die Corona-Verordnung angepasst. Bereits ab 25. November gilt in der Stadtgemeinde Bremen die neue Corona-Warnstufe 2, da die für die neuen Regelungen maßgebliche Hospitalisierungsrate konstant über dem Schwellenwert von 3 liegt. In Corona-Warnstufe 2 greift für den Bereich Indoor-Sport die 2G-Regelung. Zugang haben dann nur noch Geimpfte oder Genesene.

Die 29. Corona-Verordnung des Bremer Senats sowie die dritte Änderungsordnung sind hier bzw. hier abrufbar.

Für die Ausübung von Sport gelten in Bremen (ab 25.11) und Bremerhaven (ab 26.11) folgende Regelungen:

Anpassung der Corona-Warnstufen

  • Hospitalisierungsinzidenz von 0 bis 1,5 für Warnstufe 0,
  • Hospitalisierungsinzidenz von 1,5 bis 3 für Warnstufe 1,
  • Hospitalisierungsinzidenz von 3 bis 6 für Warnstufe 2,
  • Hospitalisierungsinzidenz von 6 bis 9 für Warnstufe 3.

Sport im Innenbereich

  • ab Warnstufe 1 gilt für die Ausübung von Sport im Innenbereich die 3G-Regel.
  • ab Warnstufe 2 gilt für die Ausübung von Sport im Innenbereich die 2G-Regel.
  • in Warnstufe 3 gilt für die Ausübung von Sport im Innenbereich weiter die 2G-Regel 

Umgang mit der 2G-Regel

- nur Personen mit einem Impf- oder Genesenen-Nachweis dürfen die Innenräume betreten.

- Die 2G-Regel entfällt für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Schutzimpfung erhalten können (ärztliche Bescheinigung und negatives Testergebnis nötig) sowie für Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. ab dem 16. Lebensjahr über eine Schulbescheinigung als Nachweis verfügen.

- eine Einsicht und Dokumentation kann wie bisher erfolgen (z.B. anhand einer datenschutzkonformen Liste mit Impfstatus).

Umgang mit Übungsleitenden (ehrenamtlich und angestellt)

- aktuell befindet sich der Landessportbund im Austausch mit den Behörden, ob die 2G Regel auch für ehrenamtliche und/oder angestellte Übungsleitende bzw. Trainer/innen gilt. Sobald dem LSB entsprechende Informationen vorliegen, werden die Sportvereine und Verbände informiert.

Quelle: lsb-bremen.de

Eingetragen am: 26.11.2021